A.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen, die
die O&S Consultancy für den Kunden erbringt, erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der hier nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Mit „Produkt“ oder „Ware“ ist im
folgenden die durch O&S Consultancy erstellte Software oder Verfahrens- oder
Algorithmen-Beschreibung und die damit funktional zugehörige Hardware (sofern
dem Produkt als zugehörig definiert) gemeint. Für den reinen Kauf von Software
(Code) gelten die Bestimmungen unter Abschnitt B.
§ 2 Angebote,
Vertragsschluss, Form
(1) Die Angebote der O&S Consultancy sind freibleibend. Mit der Bestellung übermittelt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot. Dessen verbindliche Annahme oder Ablehnung
erfolgt durch eine schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung.
(2) Im elektronischen
Geschäftsverkehr oder im Fall von Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, nimmt O&S Consultancy die
Bestellungen des Kunden zu den jeweils geltenden Bedingungen der Internetseite
an. Bei Schreib- und Druckfehlern auf der Internetseite ist O&S Consultancy zur
Anfechtung berechtigt.
(3) Informationen die in
Werbeprospekten, Anzeigen und auf der O&S Consultancy Website
enthalten sind, stellen keine Verpflichtung der O&S Consultancy dar und können ohne
Vorankündigung geändert werden. Die O&S Consultancy behält sich darüber hinaus das Recht
vor, die in Werbeprospekten, Anzeigen und auf der O&S Consultancy Website beschriebe(n)
Software/Produkte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
§ 3 Lieferung
(1)
Evtl. genannte Liefertermine sind
unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Lieferung von Produkten
(Software oder Software in Verbindung mit Hardware) erfolgt durch Sendung an
die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine
Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder
Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
(3) Liefert O&S Consultancy nicht bis zum
genannten Termin, kann der Kunde nach Ablauf von einer Woche O&S Consultancy eine
angemessene Nachfrist (von mindestens 3 Wochen) setzen mit der Erklärung, dass
er nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete.
(4) Kriege, Streik, Aussperrung,
Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Verfügungen
von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung
oder den Versand der Ware (Software, Hardware) ohne eigenes Verschulden von
O&S Consultancy verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien O&S Consultancy für die
Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die
Störung die Dauer von 2 Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
Die zu einem früheren Zeitpunkt begründeten gesetzlichen Rücktrittsrechte des
Kunden bleiben unberührt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der
Bezugsquellen der O&S Consultancy ist O&S Consultancy nicht verpflichtet, sich bei anderen
Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist O&S Consultancy berechtigt, die vorhandene
Warenmenge unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
§ 4 Preise
(1)
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise (Preis einschließlich
Mehrwertsteuer). Die Preise beinhalten grundsätzlich keine Versand-,
Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden gesondert
berechnet. Bei Fernabsatzverträgen wird bei der Bestellung ein Endpreis
einschließlich Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen.
(2) Mit Aktualisierung der
Internet-Seiten auf werden alle früheren Preise und
sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt
der verbindlichen Bestellung gültige Fassung der Preisangabe.
§ 5 Widerrufsrecht
(1)
Nur als Verbraucher im Sinne von §13 BGB hat der Kunde in den gesetzlich
bestimmten Fällen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware das Recht
auch ohne die Angabe von Gründen, seine Willenserklärung auf Abgabe der
Bestellung zu widerrufen. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt neben dem Erhalt
der Ware eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform voraus. Der
Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu
erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Ware.
Im Falle eines schriftlichen
Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene paketversandfähige
Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an
O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1
10369 Berlin
zurückzusenden. Die Rücksendung
geschieht auf Kosten und Gefahr von O&S Consultancy. Der Kunde hat jedoch die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
(2) Der Kunde hat für Untergang,
Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder
Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für
Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware oder
Rücksendung ohne Originalverpackung. Bitte heben Sie daher die
Originalverpackung auf und benutzen Sie das Gerät erst, wenn Sie sich
entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Hat der
Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist
O&S Consultancy berechtigt, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht
besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darüber
hinausgehend nutzt.
(3) Ein Widerrufsrecht nach § 5 (1)
besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt
worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d
Abs. 4 BGB.
§ 6 Zahlung
(1)
Der Kaufpreis wird sofort ohne Abzug mit der
Bestellung netto Kasse zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden nicht
angenommen.
(2) Zahlungen sind nur dann
vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird odereinem der Konten der
O&S Consultancy vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfristvorbehaltlos gutgeschrieben ist.
Zahlungen des Kunden werden gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht
dem Kunden nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) O&S Consultancy behält sich bis zur
vollständigen Bezahlung der Forderungen das Eigentum an der Ware vor.
(2) Bis zur Freigabe darf der Kunde
die Ware weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonst wie
Dritten zum Gebrauch überlassen.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag
für O&S Consultancy. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei einer Vermischung, Verarbeitung
oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter
befinden, erwirbt O&S Consultancy Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
anderen Materialien.
(4) O&S Consultancy steht das Recht zu, über
die Ware, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach
angemessener Frist anderweitig zu verfügen.
(5) Die Ausübung des
Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(6) Bei einer Pfändung der
Vorbehaltsware von dritter Seite, hat der Kunde O&S Consultancy sofort zu
verständigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, O&S Consultancy
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.
§ 8 Gewährleistung
(1)
Die Ansprüche des Kunden gegen O&S Consultancy bei Mängeln richten sich nach
den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich
durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße
oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss,
Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen
O&S Consultancy. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere
nach den Angaben des Herstellers.
(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache
durch einen Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden /
Verbrauchers mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Vorstehende
Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch)
und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und
erfolgt die bestellte Leistung für seine gewerbliche oder selbständig
freiberufliche Tätigkeit, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche mit
Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Neuware. Vorstehende Bestimmungen gelten
nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für
Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB
(Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Hinsichtlich gebrauchter
Sachen stehen dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte zu.
§ 9 Haftung
O&S Consultancy haftet gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen nach folgender Maßgabe:
a)
Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung
durch O&S Consultancy haftet O&S Consultancy nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden bis zu einer Höhe von 10.000,– Euro, wobei
die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je
Schadensereignis begrenzt ist. Übersteigt der bei einem Schadensereignis
entstandene Schaden die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe der Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
b) Die Haftungsbegrenzung unter a)
gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 10 Software
Für die Überlassung von Software an
den Kunden finden zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen die Regelungen
unter Abschnitt B. Anwendung.
§ 11 Datenschutz
O&S Consultancy weist den Kunden darauf hin,
dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
von O&S Consultancy zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben,
verarbeitet und genutzt werden.
§ 12 Gerichtsstand
Berlin ist ausschließlicher
Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann ist und soweit gesetzlich zulässig,
ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland
verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 13 Sonstiges
(1)
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nach sich. Die
unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
(2) Für diese AGB und sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen O&S Consultancy und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ladungsfähige Anschrift:
O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1
10369 Berlin
B.
Besondere Bestimmungen für den Kauf von Software - O&S Consultancy-
Lizenzbestimmungen (EULA)
§ 1 Umfang der Bestimmungen
Diese Vereinbarung regelt die
Beziehung zwischen dem Anwender und der O&S Consultancy, Entwicklerin und Inhaberin der
ausschließlichen Nutzungsrechte an der in der Bestellung beschriebenen O&S
Consultancy Software ("Software").
Gegenstand dieser Vereinbarung sind
urheberrechtliche Belange.
§ 2 Nutzungsumfang
(1) O&S Consultancy räumt dem Anwender das
einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur
Nutzung der Software mit dem in der Bestellung festgelegten Nutzungsvolumen
ein. Die Lizenzierung beinhaltet das Recht, die Software gemäß der
Dokumentation und dieser Bestimmungen zu installieren und zu nutzen.
(2) O&S Consultancy weist den Anwender
ausdrücklich darauf hin, dass eine vollständige Nutzung der Software in
einigen Fällen erst nach einer entsprechenden Registrierung möglich ist.
(3) Der Anwender hat
sicherzustellen, dass die oben genannten Nutzungsbeschränkungen eingehalten
werden.
(4) Jede Nutzung, die über den im
Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung
von O&S Consultancy. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so stellt O&S Consultancy den für
die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag laut aktueller Preisliste in
Rechnung. O&S Consultancy bleibt die Geltendmachung eines weiteren
Schadensersatzanspruches vorbehalten. Dem Anwender bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Alle oben genannten
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Lizenzsumme auf den
Anwender über.
§ 3 Urheber- und Schutzrechte
(1) Der Anwender erkennt die
Urheberrechte von O&S Consultancy und damit die ausschließliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte an der Software an. Die ausschließlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte bestehen auch an Softwareerweiterungen oder -änderungen, die
O&S Consultancy für den Anwenderauftragsgemäß erstellt hat.
(2) Gesetzlich und vertraglich
untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der
Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte
Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder
Softwareteile oder Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als
Vorlage.
(3) Der Anwender erkennt die
Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von O&S Consultancy an der
Software und der dazugehörigen Dokumentation an. Es ist ihm untersagt,
Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen,
zu verändern oder sonst wie unkenntlich zu machen.
§ 4 Weitergabe der Software
(1) Der Anwender darf die Software
einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf
Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende
Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen
auch ihm gegenüber einverstanden.
(2) Im Fall der Weitergabe muss der
Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich
gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht
übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des
alten Anwenders zur Programmnutzung.
(3) Der Anwender darf die Software
einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials
Dritten
auf Zeit überlassen, sofern dies
nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und
sich der Dritter mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen
auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Der überlassende Anwender muss
sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener
Sicherheitskopienübergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für
die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden
Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu
Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.
(4) Der Anwender darf die Software
Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte
werde
die Vertragsbedingungen verletzen,
insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
§ 5 Vervielfältigungsrechte
und Zugriffsschutz
(1) Der Anwender darf die Software
vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der
Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die
Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitspeicher.
(2) Darüber hinaus kann der Anwender
eine Vervielfältigung zu Sicherungszweckenvornehmen. Es darf jedoch
grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt
werden. Diese Sicherungskopie ist als
solche zu kennzeichnen.
(3) Ist aus Gründen der
Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des
Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des
gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten
Computerprogramme unerlässlich, darf
der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl
herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen.
Die Sicherungskopien dürfen nur zu reinarchivarischen Zwecken verwendet
werden.
(4) Weitere Vervielfältigungen, zu
denen auch die Ausgabe des Programmcodes aufeinen Drucker sowie das
Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen.
Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte
zusätzliche Handbücher sind über O&S
Consultancy zu beziehen.
§ 6 Mehrfachnutzungen und
Netzwerkeinsatz
(1) Der Anwender darf die Software
auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der
Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten
Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen
auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2) Der Einsatz der überlassenen
Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen
Mehrstationsrechnersystems ist
unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der
Software geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines
Netzwerkes oder sonstiger Mehrstationsrechnersysteme einsetzen, muß er eine
zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder
O&S Consultancy eine besondere Netzwerklizenzgebühr entrichten, deren Höhe
sich nach Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt.
Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerklizenzgebühr wird O&S Consultancy
dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser O&S Consultancy den geplanten
Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahlangeschlossener Benutzer schriftlich
bekannt gegeben hat. Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder
Mehrstationsrechnersystem ist erst nach vollständiger Entrichtung der
Netzwerklizenzgebühr zulässig.
§ 7 Drittsoftware
Die Software enthält
Softwareprodukte Dritter, die in die vertragsgegenständliche Software
integriert oder mit ihr geliefert werden. O&S Consultancy vermittelt für diese
Drittsoftware grundsätzlich nur diejenigen Rechte, die zur generellen Nutzung
dieser Programme als Bestandteile der vertragsgegenständlichen Software
notwendig sind und die O&S Consultancy einzuräumen berechtigt ist. Ein Recht zu
Umarbeitung oder Weiterbearbeitung ist darin nicht enthalten.
§ 8 Dekompilierung und
Programmänderung
(1) Die Rückübersetzung von
überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie
sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen
Herstellungsstufen der Software
(Reverse-Engineering) sind nur im Rahmen des § 69 e UrhG zulässig.
(2) Programmänderungen oder
-bearbeitungen sind nur zulässig, wenn diese von der bestimmungsgemäßen
Nutzung
des Programms umfasst sind.
(3) Dekompilierung und
Programmänderung sind zudem zulässig, sofern sie der Beseitigung schwerer
Fehler,
insbesondere solcher, die mit
organisatorischen oder sonstigen vertretbaren Hilfsmitteln nicht umgangen
werden können, dienen.
(4) Urhebervermerke, Seriennummern
sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht
entfernt oder verändert werden. Die
Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist ohne
Kenntnis oder Mitwirkung von O&S Consultancy unzulässig.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser
Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der Regelungen im übrigen. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige
gesetzliche Regelung ersetzt.
(2) Alle Vereinbarungen, die
zwischen O&S Consultancy und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem
Vertrag niedergelegt.
(3) Die Parteien vereinbaren, soweit
gesetzlich zulässig, im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sofern der Anwender Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten,
die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Berlin
als Gerichtsstand vereinbart.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. als Brief,
Fax oder Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) sowie bei Erbringung von Dienstleistungen nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie nicht vor
Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit §
3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei
Software auf versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden
und bei Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden
sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software auf
versiegelten Datenträgern und anderen Produktteilen(z.B. Hardware)
zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei
Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern gespeicherte
Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der Entsiegelung der
Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket (Bundle) nicht teilbar.
Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gemäß Ziff. 6 der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben unberührt.
Ihr Widerruf ist zu richten an:
O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1
10369 Berlin
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B.) Zinsen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäß Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt
Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.