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A.  Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen, die die O&S Consultancy  für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der hier nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen  in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Mit „Produkt“ oder „Ware“ ist im folgenden die durch O&S Consultancy erstellte Software oder Verfahrens- oder Algorithmen-Beschreibung und die damit funktional zugehörige Hardware (sofern dem Produkt als zugehörig definiert) gemeint. Für den reinen Kauf von Software (Code) gelten die Bestimmungen unter Abschnitt B.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Form

(1) Die Angebote der O&S Consultancy   sind freibleibend. Mit der Bestellung übermittelt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot. Dessen verbindliche Annahme oder Ablehnung erfolgt durch eine schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung.

(2) Im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Fall von Fernabsatzverträgen, d.h. Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations­mitteln abgeschlossen werden, nimmt O&S Consultancy die Bestellungen des Kunden zu den jeweils geltenden Bedingungen der Internetseite an. Bei Schreib- und  Druckfehlern auf der Internetseite ist O&S Consultancy zur Anfechtung berechtigt.

(3) Informationen die in Werbeprospekten, Anzeigen und auf der O&S Consultancy Website enthalten sind, stellen keine Verpflichtung der O&S Consultancy dar und können ohne Vorankündigung geändert werden. Die O&S Consultancy behält sich darüber hinaus das Recht vor, die in Werbeprospekten, Anzeigen und auf der O&S Consultancy Website beschriebe(n) Software/Produkte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

§ 3 Lieferung

(1) Evtl. genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die Lieferung von Produkten (Software oder Software in Verbindung mit Hardware) erfolgt durch Sendung an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

(3) Liefert O&S Consultancy nicht bis zum genannten Termin, kann der Kunde nach Ablauf von einer Woche O&S Consultancy eine angemessene Nachfrist (von mindestens 3 Wochen) setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete.

(4) Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware (Software, Hardware) ohne eigenes Verschulden von O&S Consultancy verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien O&S Consultancy für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Überschreitet die Störung die Dauer von 2 Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Die zu einem früheren Zeitpunkt begründeten gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der O&S Consultancy ist O&S Consultancy nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist O&S Consultancy berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.

§ 4 Preise

(1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise (Preis einschließlich Mehrwertsteuer). Die Preise beinhalten grundsätzlich keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet. Bei Fernabsatzverträgen wird bei der Bestellung ein Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten ausgewiesen.

(2) Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung gültige Fassung der Preisangabe.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Nur als Verbraucher im Sinne von §13 BGB hat der Kunde in den gesetzlich bestimmten Fällen innerhalb von  2 Wochen nach Erhalt der Ware das Recht auch ohne die Angabe von Gründen, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt neben dem Erhalt der Ware eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform voraus.  Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene paketversandfähige Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an

O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1

10369 Berlin

zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von O&S Consultancy. Der Kunde hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

(2) Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware oder Rücksendung ohne Originalverpackung. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung auf und benutzen Sie das Gerät erst, wenn Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist O&S Consultancy berechtigt, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darüber hinausgehend nutzt.

(3) Ein Widerrufsrecht nach § 5 (1) besteht nicht in den folgenden Fällen:

- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder

- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;

- bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind;

- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.

§ 6 Zahlung

(1) Der Kaufpreis wird sofort ohne Abzug mit der Bestellung netto Kasse zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

(2) Zahlungen sind nur dann vertragsgemäß, wenn der Betrag bar geleistet wird odereinem der Konten der O&S Consultancy vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfristvorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungen des Kunden werden gem. § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) O&S Consultancy behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen das Eigentum an der Ware vor.

(2) Bis zur Freigabe darf der Kunde die Ware weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonst wie Dritten zum Gebrauch überlassen.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für O&S Consultancy. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei einer Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, erwirbt O&S Consultancy Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien.

(4) O&S Consultancy steht das Recht zu, über die Ware, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen.

(5) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag.

(6) Bei einer Pfändung der Vorbehaltsware von dritter Seite, hat der Kunde O&S Consultancy sofort zu verständigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,  O&S Consultancy die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Ansprüche des Kunden gegen O&S Consultancy bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.

(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen O&S Consultancy. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache durch einen Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden / Verbrauchers mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

 (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seine gewerbliche oder selbständig freiberufliche Tätigkeit, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Neuware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Hinsichtlich gebrauchter Sachen stehen dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte zu.

§ 9 Haftung

O&S Consultancy haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach folgender Maßgabe:

a) Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch O&S Consultancy haftet O&S Consultancy nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden bis zu einer Höhe von 10.000,– Euro, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt ist. Übersteigt der bei einem Schadensereignis entstandene Schaden die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe der Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

b) Die Haftungsbegrenzung unter a) gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Software

Für die Überlassung von Software an den Kunden finden zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen die Regelungen unter Abschnitt B. Anwendung.

§ 11 Datenschutz

O&S Consultancy weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von O&S Consultancy zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

 § 12 Gerichtsstand

Berlin ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann ist und soweit gesetzlich zulässig, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 § 13 Sonstiges

(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

(2) Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen O&S Consultancy und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 Ladungsfähige Anschrift:

O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1
10369 Berlin

 B.    Besondere Bestimmungen für den Kauf von Software - O&S Consultancy- Lizenzbestimmungen (EULA)

 § 1 Umfang der Bestimmungen

Diese Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen dem Anwender und der O&S Consultancy, Entwicklerin und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der in der Bestellung beschriebenen O&S Consultancy Software ("Software").

Gegenstand dieser Vereinbarung sind urheberrechtliche Belange.

 § 2 Nutzungsumfang

(1) O&S Consultancy räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software mit dem in der Bestellung festgelegten Nutzungsvolumen ein. Die Lizenzierung beinhaltet das Recht, die Software gemäß der Dokumentation und dieser Bestimmungen zu installieren und zu nutzen.

(2) O&S Consultancy weist den Anwender ausdrücklich darauf hin, dass eine vollständige Nutzung der Software in einigen Fällen erst nach einer entsprechenden Registrierung möglich ist.

(3) Der Anwender hat sicherzustellen, dass die oben genannten Nutzungsbeschränkungen eingehalten werden.

(4) Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von O&S Consultancy. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so stellt O&S Consultancy den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag laut aktueller Preisliste in Rechnung. O&S Consultancy bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches vorbehalten. Dem Anwender bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Alle oben genannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Lizenzsumme auf den Anwender über.

 § 3 Urheber- und Schutzrechte

(1) Der Anwender erkennt die Urheberrechte von O&S Consultancy und damit die ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software an. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen auch an Softwareerweiterungen oder -änderungen, die O&S Consultancy für den Anwenderauftragsgemäß erstellt hat.

(2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder Softwareteile oder Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als Vorlage.

(3) Der Anwender erkennt die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von O&S Consultancy an der Software und der dazugehörigen Dokumentation an. Es ist ihm untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder sonst wie unkenntlich zu machen.

 § 4 Weitergabe der Software

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden.

(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung.

(3) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und sich der Dritter mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Der überlassende Anwender muss sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopienübergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.

(4) Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

§ 5 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz

(1) Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitspeicher.

(2) Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszweckenvornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.

(3) Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu reinarchivarischen Zwecken verwendet werden.

(4) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes aufeinen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über O&S Consultancy zu beziehen.

§ 6 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

(1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

(2) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationsrechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerkes oder sonstiger Mehrstationsrechnersysteme einsetzen, muß er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder O&S Consultancy eine besondere Netzwerklizenzgebühr entrichten, deren Höhe sich nach Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerklizenzgebühr wird O&S Consultancy dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser O&S Consultancy den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahlangeschlossener Benutzer schriftlich bekannt gegeben hat. Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstationsrechnersystem ist erst nach vollständiger Entrichtung der Netzwerklizenzgebühr zulässig.

§ 7 Drittsoftware

Die Software enthält Softwareprodukte Dritter, die in die vertragsgegenständliche Software integriert oder mit ihr geliefert werden. O&S Consultancy vermittelt für diese Drittsoftware grundsätzlich nur diejenigen Rechte, die zur generellen Nutzung dieser Programme als Bestandteile der vertragsgegenständlichen Software notwendig sind und die O&S Consultancy einzuräumen berechtigt ist. Ein Recht zu Umarbeitung oder Weiterbearbeitung ist darin nicht enthalten.

§ 8 Dekompilierung und Programmänderung

(1) Die Rückübersetzung von überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen

Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur im Rahmen des § 69 e UrhG zulässig.

(2)  Programmänderungen oder -bearbeitungen sind nur zulässig, wenn diese von der bestimmungs­gemä­ßen Nutzung des Programms umfasst sind.

(3) Dekompilierung und Programmänderung sind zudem zulässig, sofern sie der Beseitigung schwerer Fehler, insbesondere solcher, die mit organisatorischen oder sonstigen vertretbaren Hilfsmitteln nicht umgangen werden können, dienen.

(4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist ohne Kenntnis oder Mitwirkung von O&S Consultancy unzulässig.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Regelungen im übrigen. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen O&S Consultancy und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt.

(3) Die Parteien vereinbaren, soweit gesetzlich zulässig, im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform  (z. B. als Brief, Fax oder Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) sowie bei Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Software auf versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden und bei Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software auf versiegelten Datenträgern und anderen Produkt­teilen(z.B. Hardware) zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern gespeicherte Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der Entsiegelung der Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket (Bundle) nicht teilbar. Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gemäß Ziff. 6 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben unberührt.

 Ihr Widerruf ist zu richten an:

O&S Consultancy
Hohenschönhauser Str. 1
10369 Berlin

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.) Zinsen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäß Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,  wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.  Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.

 Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

 

AGB Impressum

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Last modified: Feb 2014